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Neue Regimenter 1862.

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König Wilhelm I. von Preußen.

Am 8. Oktober 1857 erlitt Friedrich Wilhelm IV. einen schweren Schlaganfall. Zwei Wochen später bestimmte er seinen Bruder Prinz Wilhelm zum Stellvertreter. Als abzusehen war, daß sich der Gesundheitszustand des Königs nicht ändern würde, unterzeichnete am 7. Okt. 1858 Friedrich Wilhelm IV. den Regentschaftserlaß, d.h. Prinz Wilhelm erhielt alle Vollmachten des Königs und war lediglich seinem Gewissen und Gott gegenüber verpflichtet [A1].

Wilhelm I. versuchte Preußen auf die sich veränderten Bedingungen vorzubereiten. Die Regierung Manteuffel wurde entlassen. Ein neues Regierungskabinett, das konservative wie auch liberale Politiker einen Platz bot (Ministerium der „neuen Aera“), wurde zusammengestellt [A2] [A3].

Der Versuch Österreichs mithilfe des von ihm dominierten Deutschen Bundes anläßlich seines Krieges in Oberitalien, Preußen in einen Krieg mit Frankreich zu verwickeln [A4], bestimmte die Agenda des Königs:

a.) Preußens Stellung im Deutschen Bund stärken
b.) Aufrüstung

Albrecht von Roon.

1858 beauftragte Prinz Wilhelm Albrecht von Roon mit der Ausarbeitung einer Denkschrift zur Modernisierung des Kriegswesens.

Ob und inwieweit die Heeresreform durchgeführt werden sollte, war unabhängig davon, welcher König regierte. Während des sich hinziehenden Überganges der Regentschaft von Friedrich Wilhelm IV. auf Wilhelm I. versuchte das durch die Liberalen geführte Abgeordnetenhaus die Rechte des Parlamentes auf Kosten der Rechte des Königs zu erweitern. Die beabsichtigte Heeresreform und die Art der Krönungsfeierlichkeiten dienten hierzu als Mittel zum Zweck.

Roon, von Jugend an Soldat, fiel schon früh durch seine intellektuellen Fähigkeiten auf und er fand Verwendung vor allem als Lehrer und Gestalter der preußischen Armee. 1846 bis 1848 unterrichtete Roon Prinz Friedrich Karl von Preußen.
Friedrich Karl griff die Anregungen seines Lehrers auf und entwickelte zunächst 1860 als Kommandeur des 3. Korps seine Konzepte, deren wichtigstes die Auflösung der geschlossenen Gefechtsordnung war.

Am 5. Dez. 1859 löste Roon Bonin als Kriegsminister ab und stritt im Abgeordnetenhaus für die Umsetzung der Pläne zur Reorganisation des preußischen Heeres [A5].

»Periculum in mora. Dépêchez-vous!«

Dieser, von Roon in seinem Brief an Bismarck verwendete Hilferuf, scheint angesichts der dreifachen Überlegenheit des österreichischen Heeres durchaus angemessen. Mit Beginn der Regentschaft des russischen Kaisers Nikolaus I., der seine neofeudalistischen Phantasien mit dem österreichischen Kaiser teilen konnte, nicht aber mit dem Preußischen Verfassungsstaat stellte auch das Millionenheer der Russen für Preußen eine ernst zu nehmende Bedrohung dar[A6].

Die Notwendigkeit einer Reorganisation des Heeres erschließt sich auch aus der Einschätzung der von Friedrich Engels 1866 vorgenommenen (Fehl-)Einschätzung der Aussichten der Preußen im Krieg gegen Österreich [A7]:

Die preußische Armee wird unter dem Oberbefehl des Königs stehen, d.h. eines Paradesoldaten von bestenfalls sehr mittelmäßigen Fähigkeiten und schwachem, aber oft halsstarrigem Charakter...
Es besteht kein Grund anzunehmen, daß der jetzige König mehr Courage hat als sein Vater; und wenn er in Graf Bismarck einen Mann gefunden hat, dem er in politischer Hinsicht ohne Bedenken folgen kann, so gibt es in der Armee keinen Mann in entsprechend gehobener Stellung, der in ähnlicher Weise die ausschließliche Führung auf militärischem Gebiet übernehmen könnte...

Die Reorganisation des Heeres.

Frankreich und Sardinien erklärten 1859 Österreich den Krieg. Österreichs Bestrebungen über den Deutschen Bund Preußen in einem Krieg mit Frankreich zu stürzen mißlang [A4]. Österreich alleine vermochte den Angreifern nur wenig entgegenzusetzen und mußte sich aus weiten Teilen Oberitaliens zurückziehen. Preußen machte mobil, jedoch nur zum Zwecke der Selbstverteidigung [B1].

Nach der Mobilmachung von 1859 wurden die Landwehrstammbatallione und die Ersatzschwadronen der Kavallerie nicht entlassen. Aus ihnen wurden neue Regimenter gebildet. Die Infanterie erhielt 117 neue Bataillone. Die Kopfzahl der Jägerbataillone wurde erhöht. Die Kavallerie erhielt 72 neue Schwadronen. Die Artillerieregimenter wurden in drei Fußabteilungen und in eine reitende untergliedert. Ihre Kopfzahl wurde erhöht. Die Bataillone der Pioniere wurde in vier Kompagnien unterteilt, die neun Trainbataillione in zwei Kompagnien. Beim Gardekorps wurde ein drittes Divisions- und ein drittes Kavalleriebrigadekommando eingerichtet.

Die ausgehobenen Mannschaften sollten wie 1814 drei Jahre in der Linie dienen, vier (früher zwei) Jahre in der Reserve, vier (früher sieben) Jahre in der Landwehr I und fünf (früher sieben) Jahre in der Landwehr II. Ergebnis: das Heer wurde erheblich verstärkt, die Dienstzeit des einzelnen von 19 auf 16 Jahre reduziert [B2].

Eines der Ziele war es den Anteil der älteren (für die Aufrechterhaltung der Wirtschaft des Landes notwendigen) und den der verheiratete Wehrpflichtigen zu reduzieren [B3].

Die Reorganisation des Mobilmachungssystems.

Die Umorganisation, neue Kommunikationsmittel, die Ausdehnung des Schienenweges u.a. machte eine Reorganisation des Mobilmachungssystem erforderlich. Die Mobilmachung wurde vom Kriegsministerium auf die Generalkommandos übertragen [B4].

Das Abgeordnetenhaus stimmte der Reorganisation zu, wenn auch mit dem Vorbehalt nach einem Jahr die Angelegenheit neu bewerten zu wollen. Das tat es denn auch und lehnte die Reformen und die Haushaltsvorlage ab.

Die Regierung suchte den Widerstand des Parlamentes ins Leere laufen zu lassen und kam zu der Ansicht, daß die geplante Reorganisation keines neuen Gesetzes bedürfte.

Im Gesetz vom 3.9.1814 wird in Artikel 8 die Landwehr mit der Reserve gleichgesetzt. Im Gesetz vom 21.11.1815 wird in Artikel 58 und 59 werden im Kriegsfall auf besondere Anweisungen hin Landwehr und Linientruppenregimenter in gemeinsame Brigaden gruppiert [B5].

Ein Sturm des Protests brandete auf und das Kabinett ruderte zurück und empfahl in seinem Mediationsbericht vom 9. Sept. den Rücktritt der Regierung und Neuwahlen. Wilhelm I. lehnte das ab und betrieb selbst Unterhandlungen mit den Parlamentariern, die sich am 16. Sept. zu dem Angebot hinreißen ließen, die Reform zu beschließen, die dreijährige Dienstzeit jedoch auf zwei Jahren zu verkürzen [B6].

Seit 1814 war die Bevölkerung Preußens erheblich angewachsen. Die vorgesehene dreijährige Dienstzeit stand noch im groben Mißverhältnis zur Aufnahmefähigkeit des Heeres, so daß seit längerem die tatsächliche Dienstzeit zwei Jahre betrug. Die Abgeordneten scheuten daher den unpopulären Schritt, von ihrer Forderung einer zweijährigen Dienstpflicht abzurücken. Andererseits forderten sie, daß Preußen im Deutschen Bund eine führende Rolle spielen sollte. Aber auch das war populär.

König Wilhelm I. bestand auf der dreijährigen Dienstzeit. Für ihn stellt sich die Frage, wie generell vorzugehen sei, wenn die von der Verfassung vorgesehene Einigung zwischen den Parlamenten, der Regierung und dem König nicht möglich sei, in besonderer Weise. Wilhelm I. begriff sich als König von Gottes Gnaden und als Verfassungsorgan. Ersteres verbot ihm, wider die eigenen Vorstellungen und Werte zu handeln. Für ihn gewährte Gott keinem Beliebigen die Gnade Preußens Krone zu tragen, sondern einem Menschen, der sich durch seine eigenen Vorstellungen und Taten auszeichnete und nicht dadurch, seine Meinung mit wechselnden Mehrheiten im Parlament zu ändern.

Der König von Preußen wollte nicht als Parlamentspräsident enden und dachte an Abdankung.

Bismarck statt Erbhuldigung.

Der Konflikt zwischen König und Parlament spitzte sich zu. König Wilhelm I. versuchte gegen den Widerstand des Abgeordnetenhauses die Entgegennahme des Erbhuldigungs- und Untertaneneides der Stände zum Bestandteil der Krönungsfeierlichkeiten zu machen.

Am 27. Juni schrieb Roon an Bismarck [C1]:

»Ich frage nun, ob Sie die althergebrachte Erbhuldigung für ein Attentat gegen die Verfassung halten? Antworten Sie darauf mit Ja, so habe ich mich getäuscht, wenn ich annahm, daß Sie meiner Ansicht seien…
Schleinitz geht unter allen Umständen, ganz abgesehen von der Huldigungsfrage. Das steht fest! Aber es ist fraglich, ob Sie sein oder Schwerins Portefeuille zu übernehmen haben werden…
Es kömmt darauf an, den König zu überzeugen, daß er ohne affichirten Systemwechsel ein Ministerium finden kann, wie er es braucht…
Der König leidet entsetzlich. Die Nächsten aus seiner Familie sind gegen ihn und rathen zu einem faulen Frieden.
Gott verhüte, daß er nachgibt. Thäte er es, so steuerten wir mit vollen Segeln in das Schlamm-Meer des parlamentarischen Regiments.
Daher nur noch das Eine, daß ich die Brücke hinter mir abgebrochen habe, daß ich daher gehe, wenn der König nachgibt, obwohl sich dies eigentlich von selbst versteht.«

Bismarck erfaßt am 2. Juli 1861 auf Anhieb die politische Veranstaltung in vollem Umfang, nimmt den Ausgang der 1862 anstehenden Wahlen vorweg, benennt den Kern der Auseiandersetzung und nennt das Rezept, die Krise zu lösen [C2]:

»In dem Huldigungsstreit verstehe ich nicht recht, wie er so wichtig hat werden können, für beide Theile. Es ist mir rechtlich garnicht zweifelhaft, daß der König in keinen Widerstreit mit der Verfassung tritt, wenn er die Huldigung in herkömmlicher Form annimmt.
…im Auslande wird man nicht begreifen, wie die Huldigungsfrage das Cabinet sprengen konnte.
Man sollte glauben, daß eine lange und schwere Mißregirung das Volk gegen seine Obrigkeit so erbittert hätte, daß bei jedem Luftzug die Flamme aufschlägt. Politische Unreife hat viel Antheil an diesem Stolpern über Zwirnsfäden…
Wegen der Wahlen ist es Schade, daß der Bruch sich gerade so gestaltet; die gut königliche Masse der Wähler wird den Streit über die Huldigung nicht verstehen und die Demokratie ihn entstellen. Es wäre besser gewesen, in der Militärfrage stramm zu halten gegen Kühne, mit der Kammer zu brechen, sie aufzulösen und damit der Nation zu zeigen, wie der König zu den Leuten steht.«

Am 14. Juli verübte der Student Oskar Becker ein Attentat auf den in Baden Baden weilenden König. Wilhelm überlebte und blieb der Politik treu, Preußens führende Stellung in Deutschland durchzusetzen, indem es sich zum Anwalt gemäßigt-liberaler Kräfte machte. Das jedenfalls war die Überzeugung Napoleon III. die er in einem Gespräch mit einem hochrangigen Diplomaten äußerte und von diesem im Juli 1863 wie folgt berichtet wurde:

»Der Kaiser fuhr fort, Preußens Einfluß und Bedeutung hätte größtentheils darin bestanden, daß es in Europa als Träger und Repräsentant der deutschen Nationalität und der liberalen Ideen dagestanden habe [C3]

Bismarck sollte sich an die Seite des Königs stellen. Anstelle der Erbhuldigung entschied sich Wilhelm für eine Krönungszeremonie in Anlehnung an die 1701 vollzogene Krönung seines Vorfahren Friedrich I. zum König in Preußen.
Am 17. Oktober 1861 ließ er die zur Krönung geladenen Mitgliedern der beiden Häuser des Landtages wissen:

»Die Herrscher Preußens empfangen ihre Krone von Gott. Ich werde deshalb morgen die Krone vom Tische des Herrn nehmen und sie mir aufs Haupt setzen. Dies ist die Bedeutung des Königtums von Gottes Gnaden und darin liegt die Heiligkeit der Krone, welche unantastbar ist [C4]

Ein kleiner Seitenhieb gegen die Abgeordneten bildeten die aus Anlaß der Krönungsfeierlichkeiten aufgestellten 42 Fahnen und Standarten der neu geschaffenen Truppenteile. Der König soll gegenüber Roon bemerkt haben:

»Nun mögen sie in der Kammer reden, was sie wollen.«

Frankreich statt Österreich.

1861 ergriff Frankreich die Initiative mit dem Zollverein einen Handelsvertrag abzuschließen. Nach Einigung über die grundlegenden Fragen kamen die Verhandlungen ins Stocken. Österreich protestierte gegen die französisch-preußischen Verhandlungen.
Graf Rechberg verstieg sich in einer Note vom Sep. 1861 zu der Frage, „ob Preußen einen vollständigen Zollverein mit Frankreich ebenso wie mit Österreich beabsichtige [C5].“
Das motivierte den preuß. Außenminister Albrecht Graf v. Bernstorff in Frankreich die Fortsetzung der Verhandlungen zu betreiben und am 29.3.1862 war der Vertrag abgeschlossen [C6].

Österreich vermochte gegen die wirtschaftlichen Vorteile die das Handelsabkommen mit Frankreich der Wirtschaft versprach im Bundestag nichts mehr auszurichten und beschloss, selbst und ganz dem Zollverein beizutreten unter den Bedingungen, daß
a.) Österreich die Politik mitbestimme
b.) der mit Frankreich ausgehandelte Vertrag nicht angewendet werde und
c.) der Zollverein mit Großbritannien ein Handelsabkommen abschlöße [C7].

Sogar Sachsen, bis dato treuester Bundesgenosse der Österreicher war das Hemd näher als der Rock, die Exportaussichten seiner hochentwickelten Industrie galten ihm mehr als das Bündnis mit Österreich. Die weniger wettbewerbsfähigen Staaten schlossen sich Österreich an.

Bei den Wahlen im Mai 1862 erlangten die Liberalen die Mehrheit der Sitze im Abgeordnetenhaus und verweigerten die Bestätigung des Etats. Die für die Reorganisation des Heeres bereits verausgabten Mittel wurden am 23. Sept. rückwirkend gestrichen.

Brief Wilhelm I. vom 2. Januar 1863

Am 23. Sept. betraute König Wilhelm I. Bismarck mit dem Amt des Ministerpräsidenten und dem des Außenministers.

Die „Lückentheorie“.

Bismarck suchte und fand eine Lücke in der Verfassung. Nach der Verfassung von 1848 bedürften Gesetze der Zustimmung von Regierung, Herrenhaus und Abgeordnetenhaus. Der Fall, daß keine Einigung erzielt werden würde, wurde durch die Verfassung nicht geregelt. Bestimmungen von existentieller Wichtigkeit für den Staates, konnten in diesem Fall von der Regierung ohne Zustimmung der beiden Kammern verordnet werden [C8].

Die von Preußen siegreich geführten Kriege gegen Dänemark 1864 und Österreich 1866 wendeten das Blatt.

Die am 3. Juli 1866 durchgeführten Landtagswahlen sorgten bei der bisher dominierenden Deutsche Fortschrittspartei (DFP) für erhebliche Verluste. Sie wurde als stärkste Fraktion von den Konservativen die 123 Mandaten erzielten abgelöst. Die Deutsche Fortschrittspartei selbst spaltete sich und konnte nur noch 83 Mandate erringen. Die regierungsfreundliche Abspaltung bildete die Nationalliberale Partei und gewann 65 Mandate [C9].

Mitte August brachte die Regierung die „Indemnitätsvorlage“ ein, die Haushalte von 1863 bis 1866 nachträglich vom Abgeordnetenhaus billigen zu lassen. Die Vorlage wurde am 3. September 1866 mit den Stimmen auch eines großen Teils der Liberalen beschlossen.

Anhang:

Aus dem Gründungsprogramm der Deutschen Fortschrittspartei vom 9.6.1861

„Wir sind einig in der Treue für den König und in der festen Überzeugung, daß die Verfassung das unlösbare Band ist, welches Fürst und Volk zusammenhält…
…daß die Existenz und die Größe Preußens abhängt von einer festen Einigung Deutschlands, die ohne eine starke Zentralgewalt in den Händen Preußens und ohne gemeinsame deutsche Volksvertretung nicht gedacht werden kann…
Wir verlangen … Schutz des Rechtes durch wirklich unabhängige Richter und… Beseitigung des Anklagemonopols einer abhängigen Staatsanwaltschaft
…im Interesse einer nachhaltigen Kriegsführung aber erscheint uns die größte Sparsamkeit für den Militäretat im Frieden geboten…bei zweijähriger Dienstzeit…
Die Erreichung dieser Ziele wird… ein frommer Wunsch bleiben, solange nicht auf verfassungsmäßigem Wege eine durchgreifende Reform des gegenwärtigen Herrenhauses erfolgt ist. Diese muß daher als der Anfang aller Reformen vor allem mit Energie angestrebt werden… [D1]

Aus dem Gründungsprogramm der Nationalliberalen Partei vom 12.6.1867

„Als im vorigen Jahre… die preußische Regierung den ernsten Willen bekundete,… die deutsche Einheit auf festeren Grundlagen herzustellen, da war es nicht zweifelhaft, daß die liberalen Kräfte mitwirken müßten…
Um dieses Zweckes willen waren wir zur Mitwirkung bereit; daß die Regierung von der Verletzung des Verfassungsrechtes abließ,… daß sie die Indemnität nachsuchte und erhielt.
Einen monarchischen Bundesstaat mit den Bedingungen des konstitutionellen Rechtes in Einklang zu bringen, ist eine schwere bisher noch nicht vollzogene Aufgabe; die Verfassung des Norddeutschen Bundes hat sie weder vollständig im Umfange, noch in endgültig befriedigender Weise gelöst…
Eingedenk ihrer schweren Verantwortlichkeit… hat die Partei in den Tagen der Gefahr und der Entscheidung den Frieden im Innern auf den Grundlagen des verfassungsmäßigen Rechtes hergestellt, die Mittel reichlich gewährt und die Rüstung gutgeheißen… Für die Ehre und Machtstellung des Vaterlandes werden wir ferner im gleichen Sinn handeln…
Inzwischen muß die in der Reichsverfassung zugesicherte Verkürzung der Kriegsdienstpflicht bis zum vollendeten 32. Lebensjahre schnell verwirklicht und auf jede mögliche andere Entlastung hingewirkt werden [D2].

Quellen:

[A1] Herre, Franz, Friedrich Wilhelm IV. – Der andere Preußenkönig, Gernsbach 2007, S. 165ff
[A2] Kellmann, Katharina, Verfassungskonflikt in Preußen, auf www. katharinakellmann-historikerin.de/verfassungskonflikt-in-preussen/ Stand: 5.8.2021
[A3] Manitius/Rudel/Schwahn, Illustrierte Weltgeschichte Band 4, Berlin 1923, S. 390
[A4] ebd.
[A5] Liermann, Otto, Graf Albrecht v. Roon, Leipzig, Frankfurt/Main 1896, S. 25ff
[A6] Gall, Lothar, Bismarck, Berlin 2008, S. 232
[A7] Engels, Friedrich, Betrachtungen über den Krieg in Deutschland in Marx/Friedrich, Werke Band 16, Berlin 1975, S. 170ff.
[A8] Manitius/Rudel/Schwahn, Illustrierte Weltgeschichte Band 4, Berlin 1923, S. 390
[B1] Liermann, Otto, Graf Albrecht v. Roon, Leipzig, Frankfurt/Main 1896, S. 21
[B2] Roon, Graf Waldemar von, Kriegsminister von Roon als Redner, Breslau 1895, S. 12f
[B3] Liermann, Otto, a.a.O., S. 27f.
[B4] ebd. S. 27
[B5] Sybel, Heinrich von, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Band 2,
München, Berlin 1913, S. 275
[B6] Gall, Lothar, a.a.O., S. 274f
[C1] Bismarck, Otto von, Gedanken und Erinnerungen, Stuttgart 1959, S. 183f.
[C2] ebd. S.184
[C3] Robolsky, Hermann, Bismarck und Rußland, Berlin 1887, S. 29
[C4] Lommatzsch, Erik, Wie einst 1701 Friedrich I. in Preußische Allgemeine Zeitung vom 17.10.2011
[C5] Sybel, Heinrich von, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Band 2,
München, Berlin 1913, S. 322f
[C6] Sybel, Heinrich von, a.a.O., S. 232
[C7] ebd., S. 235
[C8] Schoeps, Hans Joachim, Preußen – Geschichte eines Staates, Hamburg 2019, S. 214
[C9] Clark, Christopher, Preußen -Aufstieg und Niedergang 1600 – 1947, München 2008, S. 620f
[D1] Treue, Wolfgang, Deutsche Parteiprogramme seit 1861, Göttingen, Berlin, Frankfurt 1968, S. 62f
[D2] ebd. S. 63ff