Der preußische König Friedrich Wilhelm III. hatte der Bevölkerung des Landes eine Verfassung versprochen. Doch unter seiner Regentschaft sollte es keine Preußische Verfassung geben.
Schon die Umsetzung der Reformen in Preußen sowohl der Stein’sche Verwaltungsreform, als auch der Agrarreform erfolgte gegen den heftigen Widerstand der auf ihren alten Vorrechten beharrenden Stände und des Landadels.
Eine preußische Verfassung gegen diese Widerstände durchzusetzen vermochte der König, seine Regierung und Verwaltung nicht zu leisten.
Napoleons Aufstieg profitierte sehr von dem Freiheits-Versprechen der Französischen Revolution. Preußen erlebte sich in den Schlachten von Jena und Auerstedt 1806 den Franzosen hoffnungslos unterlegen. Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein ab 1804 im Generaldirektorium Preußens Leiter des Akzise-, Zoll-, Fabriken- und Kommerzdepartments (neudeutsch: Wirtschafts- und Finanzministerim) wurde im Streit mit dem König Januar 1807 entlassen und stellte König und der Welt in seiner Nassauer Denkschrift seine Gedanken darüber vor, wie ein moderner Staat auszusehen habe.
Oberstes Gremium der Regierung sollte ein Staatsrat sein. Dem untergeordnet sollte ein, in Geschäftszweigen (Ministerien) untergliedertes, Generaldirektorium sein. In den preußischen Provinzen herrschte eine von Provinz zu Provinz unterschiedliche Administration. Im Osten bestand eine rein bürokratische Organisation, im Westen fanden dagegen auch ständische Vertretungen Berücksichtigung. Stein sprach sich für eine vereinheitlichte Organisation der Verwaltung in den Provinzen aus und plädierte dabei von den in den westlichen Provinzen bestehenden Verhältnissen auszugehen und ständischen Vertretungen mit in die Verantwortung für das Gemeinwohl zu nehmen. Stein: »Man tötet also, indem man den Eigentümer von der Teilnahme an der Verwaltung entfernt, den Gemeingeist und den Geist der Monarchie, man nährt den Unbillen gegen die Regierung und … verteuert die Kosten der Verwaltung [ 1].«
Provinziallandtage sollten aus den von Kreistagen delegierten Mitgliedern bestehen. Die über Besitz verfügende Stände sollten das Recht zur Wahl einer kommunalen Vertretung erhalten. Städte und Landkreise sollten die ihnen eigenen Aufgaben selbstständig erledigen. Die Landtage konnten dem König Personen vorschlagen, die dieser, zur Regelung von Angelegenheiten der Herkunftsprovinz, in die Kammer-Kollegien berufen konnte.
Die polnischen Provinzen Preußens betreffend forderte Stein, »dem unterdrückten Teil derselben Freiheit, Selbständigkeit und Eigentum [zu] geben und ihr den Schutz der Gesetze angedeihen [zu] lassen [ 2].«
Ende 1807 (nach Tilsit) wurde der damalige Außenminister Hardenberg auf Drängen Napoleons vom König entlassen. Daraufhin beauftragte König Friedrich Wilhelm III. Hardenberg mit der Ausarbeitung einer Denkschrift über die künftige preußische Verfassung [ 3].«
In der RigaerDenkschrift vom 12. September 1807 schreibt Hardenberg [ 4]:
»Die Französische Revolution, wovon die gegenwärtigen Kriege die Fortsetzung sind, gab den Franzosen unter Blutvergießen und Stürmen einen ganz neuen Schwung. Alle schlafenden Kräfte wurden geweckt, das Elende und Schwache, veraltete Vorurteile und Gebrechen wurden – freilich zugleich mit manchem Guten – zerstört. Die Benachbarten und Überwundenen wurden mit dem Strome fortgerissen«
Hardenberg warnte: »Der Wahn, daß man der Revolution am sichersten durch Festhalten am Alten und durch strenge Verfolgung der durch solche geltend gemachten Grundsätze entgegenstreben könne, hat besonders dazu beigetragen, die Revolution zu befördern und derselben eine stets wachsende Ausdehnung zu geben.«
Preußen bedurfte gleichfalls einer Revolution, einer Revolution während der sich die Demokratie im Gleichklang mit dem Vermögen des Menschen,
die ihm gewährten Rechte und Pflichten zu nutzen, entfalten sollte:
»Also eine Revolution im guten Sinn, gerade hinführend zu dem großen Zwecke der Veredelung der Menschheit, durch Weisheit der Regierung und nicht durch gewaltsame Impulsion von innen oder außen, – das ist unser Ziel, unser leitendes Prinzip. Demokratische Grundsätze in einer monarchischen Regierung: dieses scheint mir die angemessene Form für den gegenwärtigen Zeitgeist [ 5].«
Kern der von Hardenberg und Altenstein vorgeschlagenen Reformen bildeten der Rückgriff auf den ursprünglichen Adelsbegriff. Statt des Stein’schen Vorschlags eines sich weitgehend auf die Ständevertretungen gründenden Staates, schwebte ihnen die Erneuerung des Adels vor, dessen Funktion darin bestand eine soziale Rangordnung, gemäß der Verdienste um den Staat, vorzugeben. »Ueberhaupt gehört eine vernünftige Rangordnung, die nicht einen Stand vor dem andern begünstigte, sondern den Staatsbürgern aller Stände ihre Stelle nach gewissen Klassen neben einander anwiese, zu den wahren, und keineswegs zu den außerwesentlichen, Bedürfnissen des Staates [ 6].«.
Darüber welche Bevölkerungsgruppen an den politischen Entscheidungen des Staates teilhaben sollten bestand zwischen Hardenberg/Altenstein einerseits und Stein/Humboldt andererseits Uneinigkeit. Im Gegensatz zu Stein und Humboldt suchten Hardenberg und Altenstein diesen Kreis möglichst klein zu halten [ 7].
Ernst Moritz Arndt, Sohn eines Leibeigenen, preußischer Historiker, Dichter und Theologe schrieb in seiner Publikation Geist der Zeit:» …man hat den Sinn, die Freiheit, die Tugend des Einzelnen verachtet, man hat das Todte als Maschine des Staats über den Menschen gestellt – der Mensch ist verschwunden und der elende Bürger kann die Maschine nicht bewegen. So steht ihr verzagt und verzweifelt. Was rettet euch vom Verderben? Völker, glaubt für den Menschen und Bürger Ein Gesetz und straft seine Uebertretung an euch und andern — Fürsten lernt die erhabne Geduld der Wahrheit wieder und freie, gerechte Männer, fertig in Rath und That, mit dem Schwerdt und mit der Wage werden sich um eure wankenden Thronen versammeln [ 8].«
Die Verfassungsentwürfe der klugen Köpfe konnten nicht losgelöst von den, im stetigen Wandel begriffenen, Sitten und Gewohnheiten der Bevölkerung durchgesetzt werden. Arndt war davon überzeugt, daß die wahre Freiheit nicht an eine bestimmte Staatsform gebunden sei, sondern durch die Beschaffenheit der Menschenherzen bedingt wäre und hielt es für einen Irrtum, daß die Staatsform und Gesetzgebung ein dauerndes und sicheres menschliches Glück begründen könne [ 9].
Das ist nicht seine Idee sondern damit verweist er auf Immanuel Kant, DEN Kristalisationspunkt der deutschen Verfassungsbewegung vor 1848:
»Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen [10].«
Angeregt durch Herder, der in der Entfaltung der natürlichen (tierischen) Anlagen des Menschen hin zu Vernunft und Freiheit eine Umsetzung eines Planes der Natur bzw. Gottes sah, veröffentlichte Kant in der Berlinischen Monatsschrift vom November 1784 seine »Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht«:
»Da nur in der Gesellschaft und zwar derjenigen, die die größte Freiheit, mithin einen durchgängigen Antagonism [Zwiestreit] ihrer Glieder und doch die genauste Bestimmung und Sicherung der Grenzen dieser Freiheit hat, damit sie mit der Freiheit anderer bestehen könne, — da nur in ihr die höchste Absicht der Natur, nämlich die Entwickelung aller ihrer Anlagen, in der Menschheit erreicht werden kann, die Natur auch will, daß sie diesen so wie alle Zwecke ihrer Bestimmung sich selbst verschaffen solle: so muß eine Gesellschaft, in welcher Freiheit unter äußeren Gesetzen im größtmöglichen Grade mit unwiderstehlicher Gewalt verbunden angetroffen wird, d.i. eine vollkommen gerechte bürgerliche Verfassung, die höchste Aufgabe der Natur für die Menschengattung sein, weil die Natur nur vermittelst der Auflösung und Vollziehung derselben ihre übrigen Absichten mit unserer Gattung erreichen kann [11].«
Kant sieht in der neuen Theorie, einer sich – durch einen natürlich begründeten, gesetzmäßig verlaufenden Widerstreit gegensätzlicher Kräfte – entwickelnden Gesellschaft, die Notwendigkeit eines Wandels der Geschichtsschreibung in Form und Bedeutung. »Überdem muß die sonst rühmliche Umständlichkeit, mit der man jetzt die Geschichte seiner Zeit abfaßt, doch einen jeden natürlicher Weise auf die Bedenklichkeit bringen: wie es unsere späten Nachkommen anfangen werden, die Last von Geschichte, die wir ihnen nach einigen Jahrhunderten hinterlassen möchten, zu fassen [12].«
DER neue Geschichtsschreiber hieß und wollte sein Friedrich Schiller, dessen erstes historische Werk – vermutlich durch Kant angeregt – die Geschichte des Abfalls der Niederlande von der spanischen Regierung war. In ihr stellte er die Folge, der Eintracht (der Niederlande), als Ergebnis einer irrwitzigen Schlacht, der von Selbstsucht und Borniertheit getriebenen Akteure, da, wobei das Ergebnis von keinem der Beteiligten vorhergesehen wurde. Regie führte die „unsichtbare Hand“ [13].
So fand Schiller den Weg in die Welt der Gelehrten und die Aufmerksamkeit des jungen Wilhelm v. Humboldt, der sich bald darauf nahe Jena niederlassen sollte, um mit Schiller in nächtlichen Gesprächen die geisteswissenschaftlichen Erkenntnisse der Zeit zu beleuchten.
Vordem besuchte Wilhelm v. Humboldt, im Streben nach seiner »höchsten und proportionierlichsten Ausbildung aller menschlichen Kräfte zu einem Ganzen« die Berliner Salons [14]. Hier übte man sich in der Umsetzung Kants Forderung: »alle menschliche Ordnung und Verhältnissee im Licht der eigenständigen Vernunft im Sinne der Aufklärung zu prüfen [15].«
Wilhelm v. Humboldt sah sich auf seinem Weg bestätigt, bewußt und mit Bedacht an seiner eigenen Entfaltung zu arbeiten, wobei ihm die sinnlichen (worin er seinem engen Freund, dem Romantiker Friedrich Schiller folgte) Erfahrungen wie die geistigen Erkenntnisse gleichermaßen wichtig waren. Dieser Grundgedanke einer beim Individuum ansetzenden Entwicklung bestimmte seine Ansicht zur Verfassung einer sich herausbildenden deutschen Nation und war einer der Grundgedanken der Humboldt’schen Bildungsreform (statt Erziehung zu einem vorgegebenen Zweck – Ausbildung gemäß der individuellen Anlagen von Schülern und Studenten). Den einzelnen Menschen sieht Humboldt nicht zueinander in Konkurrenz stehend sondern in einem Verhältnis gegenseitiger Ergänzung [16].
Damit liefert Wilhelm v. Humboldt der Philosophie ihren krönenden Abschluß, wobei er implizit den Menschen in die Natur setzt, den Widerstreit im praktischen Miteinander auflösen läßt und die Bildung des Gemeinwesens als Ergebnis der Bildung des Einzelnen annimmt.
Ins Bild paßt, die, gegen große Widerstände durchgesetzte, Berufung des, wegen seines eigentümlichen Charakters wie seiner religionskritischen Schriften ins gesellschaftliche Abseits geratenen, Philosophen Johann Gottlieb Fichte an die Berliner Universität. Fichte durchdachte seinerzeit ein philosophisches Konzept, in dessen Zentrum ein Sich-die-Welt-setzendes-Ich stand. Dem aufbrausenden Charakter des Johann Gottlieb Fichtes und nicht der Hofetikette verdankte Preußen die Mobilisierung der Studenten zur Teilnahme am Kampf um die Befreiung Deutschlands von der französischen Vorherrschaft!
Stein wie auch Humboldt suchten die Akzeptanz ihrer Verfassungsentwürfe durch Vermittlung neuer Inhalte unter Beibehaltung traditioneller, den Menschen vertrauter Bezeichnungen, zu erhöhen. Zentrale Begriffe der Verfassung sind „Ständische Vertretung“ und „Nation“. Heute würde man diese Verfassungskonzepte unter der Rubrik Scaled Agile Framework verkaufen müssen.
Bei den im Mittelalter eingerichteten Landständen traten nur die Grundbesitzer zusammen, die ihre Angelegenheiten mit dem Landesherren zu regeln hatten. Später kamen Klerus- und Städtevertreter hinzu. Nach den Vorstellungen der preußischen Reformer sollten die Ständevertretungen alle gebildeten Bevölkerungsgruppen repräsentieren.
Gleich Hardenberg strebte Stein die Öffnung der Ritterschaft an:
»Die ritterschaftliche Genossenschaft muß nicht ferner ein durch den Stammbaum spröd abgeschlossener Verein sein, er muß durch Aufnahme neuer Mitglieder an Vermögen, Geist und Leben erfrischt werden können und jetzt und in der Folge alle diejenigen aufnehmen, so eine Standeserhöhung erhalten und ihr Verdienst bewährt haben durch die Erlangung angesehener Militär oder Zivilstellen, so genau zu bestimmen sind, und damit einen Besitz von bedeutendem Grundeigentum verbinden.
So wird der Adel allen erreichbar und das Ziel des Strebens aller politischen Talente, er kommt in Verein mit allen Ständen, steht nicht mit ihnen im grellen Gegensatz [17].«
Der Steinsche Ständestaat war alles andere als eine Neuauflage mittelalterlicher Verhältnisse!
Stände bezeichnete, im Denken der Reformer, die sich nach der Tätigkeit ihrer Mitglieder aufstellenden Vereinigungen. Welche „Berufsgruppen“ das Recht zur Gründung einer ständischen Vertretung zuzusprechen sei, hing von den Autoren diesbezüglicher Denkschriften ab, an sich aber von der Anzahl derjenigen, die sich in den „Berufsgruppen“ zusammenfassen ließen [18]. In allgemeinen Ständevertretungen konnten sich, die ihrer Tätigkeit nach nicht zu erfassenden Menschen entsprechend ihres Wirkungskreises (Stadt- oder Landstände) organisieren.
Den Ständevertretungen kamen Rechte zu, die ihren Belangen entsprachen. Die Berufsgenossenschaften im heutigen Deutschland, sieht man einmal von der fehlenden parlamentarischen Vertretung ab, liefern eine ungefähre Vorstellung des Stein- und Humboldt’sche Ständebegriffs. Der den Ständen zugedachte Aufgabenbereich, sollte denjenigen der staatlichen Regierungsbehörden, bei dem das gesamtstaatliche Interesse bzw. den gesamten Staat betreffende Belange im Vordergrund standen, ergänzen [19].
Ideal Humboldts war es die Fähigkeiten der Menschen aufgrund der, durch die genossenschaftlich organisierte Gesellschaft (der Nation) entstehenden, Notwendigkeit zur Entfaltung zu bringen, indem sie lernten die eigene Angelegenheiten in Abstimmung mit dem Gemeinwohl selbst zu besorgen. Der in den Ständen versammelte Sachverstand sollte beratend und kontrollierend den Regierungen der Provinzen und des Staates zur Verfügung stehen.
Auf der staatlichen Ebene schlug Humboldt ein Zweikammern-Parlament (ein Oberhaus aus ernannten Mitgliedern und ein Unterhaus mit gewählten Mitgliedern) vor. Die Zusammensetzung der provinzialständischen Vertretungen (landständische Versammlungen) sollte – unabhängig von der Kammernanzahl – der ihr zukommenden Aufgabe entsprechen. Stände deren Belange nicht Gegenstand der Verhandlungen der landständischen Versammlung wären, sollten darin nicht vertreten sein [20].
Die Nation war im Denken der Reformer keine Körperschaft sondern ein Organismus, gebildet aus dem Teil, der ganzen Bevölkerung eines Staates, der aktiv zur gesellschaftlichen, kulturellen, politischen oder wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt.
So betonte Stein in seinem Brief an den Kronprinzen den Gemeingeist, »der nur durch unmittelbare Teilnahme am öffentlichen Leben sich bildet, zunächst aus der Liebe zur Genossenschaft, zur Gemeinde, zur Provinz entspringt und sich stufenweise zur Vaterlandsliebe erhebt [21].«
Der junge Humboldt stellte in den »Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen«, die Aufgaben der zentralen Staatsmacht, dem König auf den Schutz der Bevölkerung vor einer ausländischen Bedrohung (Landesverteidigung) und die Garantie und Durchsetzung des Rechtes des einzelnen Staatsbürgers (Polizei) zu begrenzen [22]. Später bei der Organisation des preußischen Bildungssystemes folgte zwar Humboldt seiner These im Grundsatz, erkannte aber daß konkret, ein einheitliches Bildungssystem nicht ohne eine behördliche Aufsicht gesichert werden konnte, daß die Herstellung gleicher Bildungschancen nicht den ihren Einzelinteressen verpflichteten lokalen Autoritäten überlassen bleiben dürfe. Welches Motiv sollte ein Gutsbesitzer haben, die Kinder „seiner“ Landarbeiter in die Schule zu schicken?
Wenn Humboldt schrieb: »Erziehung ist Sache der Nation [22]« und nicht des Staates, war ihm bewußt, daß diese Nation hierzu bei weitem noch nicht in der Lage war, sich aber unter günstigen Umständen dahingehend entwickeln werde.
Der von Stein, Hardenberg und Humboldt umfassendere Ständebegriff wurde bereits zur Durchsetzung der Karlbadener Beschlüsse gegen die bestehenden Ständevertretungen in Süddeutschland umgedeutet: Der Auftragsschreiber Gentz verfaßte am 19. August 1819 seine Denkschrift »Über den Unterschied zwischen den landständischen und Repräsentativverfassungen«. Der wortgewaltige Treitschke zu diesem Geniestreich: Er sei »das Äußerste vielleicht, was die federgewandte Gewissenlosigkeit politischer Sophistik je geleistet hat [23].«
Infolge des Wiener Kongresses veränderten sich die Kräfteverhältnisse zu Ungunsten der preußischen Reformpartei. Die neue Verfassung des Deutschen Bundes stellte Österreichs Vormacht in Deutschland wieder her und stärkte hierdurch die reaktionären, feudalistischen Kräfte in halb Europa.
»Aber ob sie die Idee, welche das teutsche Volk von einem Teutschen Bunde hat, werden entwickeln und erklären können und dürfen, daran zweifle ich sehr. Eben jene Erklärung und Entwickelung scheinen aber die einen eben so sehr zurückzuhalten und zu fürchten, als die andern sie begehren und hoffen, und ich glaube, daß wir von dieser Entwickelung wieder in Krieg und Getümmel verwickelt und verwirrt sind [24].«
Damit gibt Ernst Moritz Arndt in wenigen Worten die Situation wieder in der sich auf deutscher bzw. preußischer Ebene die Ausarbeitung der Verfassungen befand.
Ein von Hardenberg in Zusammenarbeit mit Stein [25] erarbeiteter Vorschlag zur Verfassung des Deutschen Bundes würde als gesamtdeutscher Überbau der preußischen Verfassung gedient haben können.
Oberstes Organ des Deutschen Bundes sollte ein Direktorium bilden in dem Österreich und Preußen abwechselnd den Vorsitz führten. Deutschland sollte in Kreise eingeteilt werden. Ein Rat der Kreisobersten aus Österreich, Preußen, Hannover, Bayern und Württemberg sollte gebildet werden. Daneben war ein Rat der Fürsten und Städte vorgesehen, in dem alle Fürsten des Bundes Sitz und Stimmrecht hatten. Diese dem Mittelalter entlehnte Form sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Deutsche Bund nicht viel mehr sein sollte als ein Verteidigungsbündnis mit angeschlossenem Gerichtshof für Menschenrechte, wobei hier die Stellung des Adels weitgehend erhalten bleiben sollte.
Bestandteil des Verfassungsvorschlages war folgerichtig auch ein gesamtdeutscher Grundrechtskatalog der die persönlichen Rechte z.B. Artikel 26 Beschwerderecht gegen die landesherrliche Gewalt, Artikel 27 Verpflichtung der Bundesstaaten zur Verabschiedung einer Ständischen Verfassung, Artikel 28 Niederlassungsfreiheit eines jeden Bürgers festschrieb. Die Landesstände sollten aus Adel und erwählten Ständen bestehen.
Im Artikel 39 sah der Verfassungsvorschlag die Bildung eines einheitlichen deutschen Wirtschaftsraumes vor [26][[27].
Dieser Vorschlag war für Österreich und für die unter seinem Einfluß stehenden kleinen und mittleren Bundesstaaten nicht verhandelbar. Stattdessen kam es zu einer funktionsuntüchtigen Verfassung der deutschen Staaten, die die österreichische Vormacht festschrieb.
Stein vom 4. Oktober 1807 bis 24. November 1808 preuß. Staatskanzler, von Hardenberg, Goltz und Altenstein aus dem Amt gedrängt [28] spannte mit Humboldt enger zusammen und blieb aufgrund der Städtereform und seines hohen Ansehens von Einfluß, konnte jedoch selbst aufgrund eines fortschreitenden Augenleidens nicht mehr aktiv in die Politik eingreifen.
Preußen zeichnete sich gegenüber Österreich durch den der Aufklärung verpflichteten König Friedrich Wilhelm III. aus. Mit einer modernen Verfassung würde sich Preußen von dem reaktionären Österreich abgrenzen und die Unterstützung zumindest des aufstrebenden Bürgertums in den übrigen Staaten Deutschlands gewinnen können.
Kronprinz Friedrich Wilhelm (der spätere König Friedrich Wilhelm IV.) wurde von seinem Vater mit der Ausarbeitung des Verfassungsentwurfes betraut, womit er die zwischen Hardenberg und Humboldt bestehende Rivalität um die Urheberschaft der Verfassung entschied.
Stein in seinem Brief an den Kronprinzen vom 9. November 1822 [29] über Sinn und Zweck der preußischen Verfassung:
»Die relative Schwäche der preußischen Monarchie gegen die Nachbarstaaten kann nur durch moralische und intellektuelle Kraft, durch Bereitwilligkeit zu großen Opfern an Gut und Blut in den unvermeidlichen Zeiten der Gefahr ersetzt werden, und dieses Hingeben für das Vaterland wird vornehmlich durch den Gemeingeist erzeugt, der aus der Teilnahme am Gemeindewesen und Mitwirkung zu den Gemeindeangelegenheiten entspringt [30].«
Das war die Lehre, die man aus den Befreiungskriegen gezogen hatte.
Über die Stände schrieb Stein: »so kann die Aufsicht auf den Gang ihrer [kommunaler Gremien] Verhandlungen, die Verwaltung des Gemeindewesens, die Rechnungsabnahme am zweckmäßigsten den mit dem Inneren der Gemeinde, Ämter, Kreise vertrauten Ständen übertragen werden, und diese Aufsicht wird folgenreicher sein, als die der entfernten und fremden Behörden sein kann [31].«
Über die Bürokratie schrieb Stein: »Überhaupt, es sei die zentralisierende Bureaukratie eingerichtet wie sie wolle, […], so liegen in ihr wesentliche, unzertrennliche Unvollkommenheiten, nämlich Kostbarkeit [teuer], Einseitigkeit und Systemsucht, Schwerfälligkeit und Lähmung der Unterbehörden, Vernichtung des Gemeingeistes durch Regierungssucht [32].«
Die Stein’sche Städtereform bildete mit der Agrar- und Bildungsreform eine Hand in Hand einhergehende, revolutionäre Veränderung, die durch die Existenzängste der Landjunker und der Trägheit der preußischen Bürokraten – im Fahrwasser der österreichischen Hegemonialpolitik sabotiert und weitgehend revidiert wurden.
Mit der Untergliederung Preußens in Provinzen (1815 und 1824) wurde eine Administration geschaffen, an deren Spitze ein Oberpräsident stand. Die neue Provinz-Verwaltung befand sich im Widerspruch zu den in den Kreisen herrschenden, vom Landadel gewählten und gestellten Landräten, die u.a. in ihrer Person die Aufgaben von Richter und Polizei gleichzeitig ausübten. Scharnweber entwarf das Edikt wegen der Errichtung der Gendarmerie (30.07.1812) um diesen Mißstand abzustellen und scheiterte am geballten Widerstand der Gutsbesitzer und der etablierten Stände [33].
Der Widerstand gegen die Agrarreform veranlaßte Landräte und sogar einen Oberpräsidenten, das Oktoberedikt nicht zu veröffentlichen, was die abhängigen Bauern eine ihnen genehme Regelung suchen ließen, die wiederum Hardenberg mit Einsatz der Husaren zu verhindern wußte [34].
Friedrich Wilhelm III. war sich der Gefolgschaft des Adels nicht mehr sicher und erhielt aus Wien die Botschaft, bei Ausbruch revolutionärer Unruhen bzw. Kriegen ohne den österreichischen Beistand auskommen zu müssen, falls es nicht gegen die Demagogen, d.h. gegen die halbe preußische Regierung vorginge [35].
[ 1] Fenske, Hans, Freiherr vom Stein – Reformer und Moralist, Darmstadt 2012, S. 40f
[ 2] ebd., S. 40f
[ 3] Gall, Lothar, Hardenberg – Reformer und Staatsmann, München/Berlin 2016, S. 148
[ 4] Zitiert nach Klose, Carl Ludwig, Leben Karl August’s, Fürsten von Hardenberg, Königlich Preußischen Staatskanzlers, Halle 1851, S. 222ff
[ 5] ebd., S. 223
[ 6] ebd., S. 229
[ 7] Gall, Lothar, Hardenberg – Reformer und Staatsmann, München/Berlin 2016, S. 178
[ 8] Arndt, Ernst Moritz, Wahrheit und Versöhnung in: Geist der Zeit 1, 1806, S. 453
[ 9] Thiele, Rudolf, Arndt, Gütersloh 1894, S. 21
[10] Kant, Immanuel, Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?, in: Berlinische Monatsschrift, Dezember 1784, S. 481-494
[11] ebd.
[12] Kant, Immanuel, Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, in: Berlinische Monatsschrift, November 1784, S. 385-411
[13] Safranski, Rüdiger, Schiller oder die Erfindung des Deutschen Idealismus, München/Wien 2004, S. 276ff
[14] Gall, Lothar, Wilhelm von Humboldt – Ein Preuße von Welt, Berlin 2011, S. 9
[15] ebd., S. 27
[16] ebd., S. 320
[17] Stein, Heinrich Freiherr vom, Lebenserinnerungen und Denkschriften, Hamburg, S. 138
[18] Humboldt, Wilhelm v., Gesammelte Schriften Bd. 12, Berlin 1904, S. 256
[19] ebd., S. 250ff
[20] ebd., S. 256ff
[21] Humboldt, Wilhelm v., Gesammelte Schriften Bd. 7, Berlin 1852, S. 35ff u. 98ff
[22] Gall, Lothar, Wilhelm von Humboldt – Ein Preuße von Welt, Berlin 2011, S. 156
[23] Treitschke, Heinrich v., Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert Zweiter Teil, Leipzig 1927, S. 548
[24] Arndt, Ernst Moritz, Teutschland in: Geist der Zeit 4, Berlin 1818, S. 42
[25] Gall, Lothar, Hardenberg – Reformer und Staatsmann, München/Berlin 2016, S. 245
[26] Ufermann, Axel, Zum Vergleich der Vorstellung Hardenbergs einer deutschen Verfassung anhand seiner „41 Artikel“ (1. Fassung) vom Juli 1814 und der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815, Hannover 2001, S. 9
[27] Gall, Lothar, Hardenberg – Reformer und Staatsmann, München/Berlin 2016, S. 247f
[28] Fenske, Hans,a.a.O., S. 62
[29] Stein, Heinrich Freiherr vom, a.a.O., S. 133ff
[30] ebd., S. 132f
[31] ebd., S. 137
[32] ebd., S. 134
[33] Folwarczny, Uwe, Die preußische Gesellschafts- und Verwaltungsreformen bei www.grin.com/document/111213, Stand 25.04.2021
[34] Vetter, Klaus, Kurmärkischer Adel und preußische Reformen, Weimar 1979, S. 124 u. 134
[35] Treitschke, Heinrich von, Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert Bd. 2, Leipzig 1927, S. 638