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Die russischen Kriegstreiber.

Der verlorene russisch-japansiche Krieg bescherte Rußland einen bis dahin nicht gekannten revolutionären Aufstand 1905/07. Noch im Januar 1905 erhielt Rußland eine Anleihe von 2,5 Mrd. Francs aus französischen und britischen Quellen gewährt und das russische Parlament, die Duma gesetzgeberische Gewalt. Es entstehen im selben Jahr bürgerliche und großbürgerliche Parteien die Kadetten und die Oktobristen. Der erste Ministerpräsident Sergej Witte hatte zwei Nachteile: er war kein Freund eines Krieges gegen Deutschland und er sprach mit den falschen Leuten über eine Regierungsbeteiligung. Im Mai 1906 wurde Witte aus dem Amt entlassen.

Und so lesen wir in Der Geschichte der UdSSR über die Ziele die zu erreichen sich diese Parteien vom Weltkrieg 1914/18 versprochen hatten [ 1]:

„Über die Meerengen wurde ein bedeutender Teil des rus­sischen Außenhandels, besonders des Getreidehandels, abgewickelt. Diese Richtung wurde von einflußreichen Diplomaten sowie Militär- und Marinespezialisten unterstützt, die deutlich erkannten, daß eine deutsche Vorherrschaft in der Türkei nicht nur den ökonomischen, sondern auch den stra­tegischen Interessen Rußlands schaden würde. Es ist nur verständlich, daß die Kadetten und Oktobristen, die mit Ungeduld auf die Eroberung der Meerenge warteten, diese Forderung ihrem außenpolitischen Programm zugrunde legten.“

Gelogen daran ist nur, daß Deutschland eine Vorherrschaft in der Türkei hatte, was der Befürchtung, es bedrohe hierdurch die russischen Getreideexporte, ihrer Recht­fertigung beraubte. Besser war es, die in den Oktobristen versammelten Großgrund­besitzer ihrer Angst vor Deutschland nicht zu berauben, um den künftigen Kriegsgegner irgendwie mit dem eigenen, seit Jahr­hunderten verfolgten Kriegsziel (Kontrolle der Dardanellen), in Überein­stimmung zu bringen.

Die russische Oktoberrevolution verhilft zu Einsichten.

Nach der erfolgreichen Oktoberrevolution wurden Dokumente veröffentlicht, die den Anteil der russischen Regierung an der Verantwortung für den Ausbruch des Weltkrieges 1914 aufzeigen. Deutlich wurde, daß diese Regierung den Krieg gegen Deutschland wollte und deutlich wurde auch, daß das Kriegsziel, die Kontrolle der Dardanellen, in keinem direkten Zusammenhang mit dem gegen Deutschland geführten Krieg stand [ 2].

Zusammenfassung des Vorsitzenden des russischen Ministerrates Kokowtzow der Sonderkonferenz vom 31.12.1913 [ 3]:

1. Es ist notwendig, die Vorstellungen in Berlin wegen der Unzulässigkeit vom Standpunkt der Interessen Rußlands, daß ein deutscher General einen Truppenteil in Konstantinopel kommandiert oder gar, daß ihm die Inspektion im Sinne der Kommandogewalt über diesen oder jenen Bezirk übertragen wird, fortzusetzen, wobei jedoch als zulässig anerkannt wird, daß dem Chef der deutschen Militärmission die Vollmachten für die allgemeine Inspektion des türkischen Heeres übertragen werde.
 
2. Die Unterhandlungen mit Berlin sind fortzusetzen, bis deren Erfolglosigkeit vollkommen zutage liegt.
 
3. Hierauf muß zu den geplanten Einwirkungsmaßnahmen außerhalb Berlins im Einvernehmen mit Frankreich und England übergegangen werden.
 
4. Sollte die aktive Beteiligung sowohl Frankreichs und Englands an gemeinsamen Schritten mit Rußland nicht gesichert sein, so erscheint es nicht möglich, zu Druckmitteln zu greifen, die einen Krieg mit Deutschland zur Folge haben könnten.

Doch nicht das Kommando eines Deutschen über eine Osmanische Einheit sollte Anlaß zum Weltkrieg werden, sondern das vor französischen (unbezahlten) Waffen starrende Serbien.

Rußland brachte den Krieg gegen Deutschland ins Rollen um den Westen der Türkei zu erobern.

Memorandum des Russischen Außenministeriums [ 4].

Am 19. Febr. /4. März 1915 überreichte der Außenminister dem französischen und britischem Botschaftern ein Memorandum die folgenden Gebiete den bisher beanspruchten Territorien hinzuzufügen:

Die Stadt Konstantinopel, die Westküste des Bosporus, die Marmarasee und die Dardanellen; Süd-Thrakien bis zur Enos-Media Linie; die Küste Kleinasiens vom Bosporus bis zum Sakaria-Fluß und einem später zu bestimmenden Punkt am Golf von Ismid; die Inselen der Marmarasee, und die Inseln Imbros und Tenedos. Die besonderen Rechte Frankreichs und Englands bleiben unberührt.  
Beide, die französische und britische Regierung erklären sich mit unseren Wünschen einverstanden, wenn der Krieg gewonnen und wenn die Forderungen Frankreichs und Englands im Ottomanischen Reich wie auch anderswo erfüllt werden.  
Soweit die Türkei betroffen ist, sind dies folgende Forderungen:  
1. Anerkennung Konstantinopels als Freihafen zum Transit russischer Güter und ungehinderte Passage für die Handelsschifffahrt. 
2. Die in einem besonderen Abkommen zwischen Frankreich, England und Rußland noch zu bestimmenden Rechte Englands und Frankreichs auf dem Gebiet des asiatischen Teils der Türkei werden anerkannt. 
3. Die heiligen Plätze der Mohamedaner werden geschützt und Arabien untersteht einem unabhägigen mohamedanischen Herrscher.  

Telegramm Nr. 1265 Sasonows an die russische Botschaft in London vom 7./20. März 1915 erklärt sich die russische Regierung bereit, o.a. Forderungen zu erfüllen. Deal perfekt!

Ein Kriegsminister vor Gericht.

1917 wurde der verantwortliche Kriegsminister Suhomlinow in Rußland vor Gericht gestellt. Ein telegraphischer Bericht gibt Teile des Prozesses gegen Suhomlinow wieder [ 5]:

Am 27. August 1917 begann das Zeugenverhör. Als erster Zeuge wird der frühere Stabschef, des Höchstkommandierenden, General Ianuschkewitsch vernommen.

Der Verteidiger Sacharin fragt den Zeugen, ob ihm am Tage der Mobilmachung nicht der Exzar telephoniert habe, die Mobilmachung sei aufzuschieben oder einzustellen. Zeuge antwortete, ein solches Telephongespräch habe tatsächlich stattgefunden, es habe sich aber nur um Abänderung er allgemeinen Mobilmachung in eine Teilmobilmachung der vier Südwestbezirke gehandelt. Auf Antrag der Verteidigung, sein Telephongespräch mit dem Exzaren detailierter wiederzugeben, erzählt Zeuge die Umstände, welche der Kriegserklärung vorangingen:
 
Zu Anfang war beschlossen worden, nur die Teilmobilmachung der vier Bezirke zu erklären, um Oesterreich-Ungarn zu schrecken, dann aber wurde die Frage anderweit entschieden und am 30. wurde nach meinem Vortrag beim Exzaren die Gesamtmobilmachung unterzeichnet. Auf der Gesamtmobilmachung bestehend, sagte ich damals, es sei unbedingt erforderlich, unsere Haltung nicht nur Oesterreich, sondern auch dem hinter seinem Rücken stehenden Deutschland bestimmt zu zeigen. -- (Hier kurze Telegrammverstümmelung.) -- Wir waren uns bewußt, daß der Zar sich nicht ohne weiteres dazu ablehnend verhalten konnte, denn er wußte, daß unser Rüstungsprogramm bis zum Jahre 1918 fertig sein werde, und es deshalb nötig sei, die Zeit bis zur Durchführung dieses Programms auszunutzen. Aus Peterhof erschien ich in der Ministerratssitzung und überbrachte den vom Exzaren unterzeichneten Mobilmachungsukas, aber noch am selben Tage, etwa gegen 11 Uhr abends, wurde ich vom Zaren ans Telephon gerufen. Es wurde mir die Frage gestellt, wie weit die Mobilmachung gediehen sei, ob man nicht um die allgemeine Mobilmachung herumkäme, ob man sie nicht durch eine Teilmobilmachung lediglich gegen Oesterreich ersetzen könne. Ich antwortete, das sei außerordentlich schwierig, es drohten katastrophale Folgen. Die Mobilmachung habe bereits begonnen, 400 000 Reservisten seien bereits einberufen. Da erklärte mir der Exzar bestimmt, er habe vom Kaiser Wilhelm ein Telegramm erhalten, in welchem sich jener mit seinem Ehrenwort dafür verbürge, daß, falls die allgemeine Mobilmachung nicht erklärt werde, die Beziehungen zwischen Rußland und Deutschland wie bisher freundschaftliche bleiben würden. Nach dieser Unterredung mit dem Exzaren fuhr im zu Ssasonow und überzeugte ihn, daß man jetzt eine Aufhebung der allgemeinen Mobilmachung nicht bewerkstelligen könne. Es wurde beschlossen, daß er am Morgen dem Kaiser neuen Vortrag halte. Tatsächlich hat er diesen Vortrag gehalten, und am folgenden Tage, um 4½ Uhr, fand eine Beratung im Schlosse statt, an welcher Ssasonow, Suchomlinow und ich teilnahmen. In etwa 10 Minuten hatten wir beschlossen, daß keine Möglichkeit vorhanden sei, die allgemeine Mobilmachung rückgängig zu machen, und daß die Aufhebung der Mobilisierung für Rußland Verderben bringend sei.
 
Nach dem Zeugen bittet Suchomlinow, Ergänzungen zu der Aussage machen zu dürfen. Er spricht sehr einfach macht weitausholende Gesten mit den Händen, wobei er sich an die Brust schlägt.
 
„In der Nacht zum 30. Juli,“ erklärte er, „läutete mich der Exzar an und befahl mir, die Mobilmachung aufzuheben. Ich erhielt einen direkten Befehl, einen bestimmten Befehl, der keinerlei Erwiderungen zuließ. Ich war ganz benommen. Die Mobilmachung war bereits erklärt, und bei einer Rückgängigmachung drohte eine Katastrophe. Was sollte ich tun? Ich wußte, daß es unmöglich sei, die Mobilmachung rückgängig zu maden, daß es technisch undurchführbar sei, was würde da in Rußland vorgehen! Weiß Gott, was da für ein Brei herausgekommen wäre. Ich fühlte, daß ich zugrunde gehe. Eine halbe Stunde nach dem Gespräch mit dem Exzaren läutet mich Ianuschkewitsch an, er sagt mir, der Zar habe erklärt, die Mobilmachung sei einzustellen. Und was haben Sie ihm geantwortet? fragte ihn. Ich antwortete, daß es technisch unmöglich sei, aber der Zar befahl trotzdem, die Mobilmachung einzustellen. General Ianuschkewitsch fragte mich nun, was jetzt geschehen solle. Ich antwortete ihm: Tun Sie nichts. Ich fühlte, wie ein Seufzer der Erleichterung von seinen Lippen kam. Am nächsten Morgen log ich dem Zaren vor und erklärte ihm, die Mobilmachung finde nur in den Bezirken der Südwestgebiete statt. An diesem Tage kam ich um meinen Verstand. Ich wußte, daß die Mobilmachung in vollem Gange und daß es unmöglich sei, sie anzuhalten. Zum Glück brachte man dem Zaren am selben Tage eine andere Ueberzeugung bei, und im bekam meinen Dank für gute Durchführung der Mobilmadung andernfalls säße ich längst im Kerker.“
 
Zeuge Ianuschkewitsch wird nochmals vorgerufen und läßt sich über seine Unterredung mit dem deutschen Militärattaché aus. Ich gab ihm das Ehrenwort des Generalstabschefs, daß in jenem Moment, genau um 3 Uhr am 29. Juli, die Mobilmachung noch nicht erklärt sei. Ich erinnere mich dieses wichtigen Moments in allen seinen Details ganz genau. Der Major glaubte mir nicht. Ich bot ihm an, es schriftlich zu geben, was er höfiich ablehnte. Ich hielt mich für berechtigt, ihm eine solche Erklärung schriftlih zu geben, weil eine Mobilmachung in diesem Moment tatsächlich noch nicht erfolgt war. Den Ukas darüber hatte ich bei mir in der Tasche."

Telegramm des Zaren vom 30. Juli, 1 Uhr 20 Minuten nachmittags an Kaiser Wilhelm II. [ 6]
 
»Ich danke Dir von Herzen für Deine rasche Antwort, ich entsende heute abend Tatischtschew mit Instruktion. Die jetzt in Kraft tretenden militärischen Maßnahmen sind schon vor fünf Tagen beschlossen worden, und zwar aus Gründen der Verteidigung gegen die Vorbereitungen Oesterreichs. Ich hoffe von ganzem Herzen, daß diese Maßnahmen in keiner Weise Deine Stellung als Vermittler beeinflussen werden, die ich sehr hoch anschlage. Wir brauchen Deinen starken Druck auf Oesterreich, damit es zu einer Vermittlung mit uns kommt.«

In Rußland gab es ab 1912 die Vorgabe, Aufnahmen diplomatischer Verhandlungen im Vorfeld eines Krieges als ein Täuschungsmanöver zu gestalten, um die Kriegsvorbereitungen des Gegners zu verzögern [ 7].

Aus der von Wilhelm II. stammende Randbemerkung geht hervor, daß der Deutsche Kaiser in den Worten seines Cousins Nikolaus II. ein Täuschungsmanöver sah. Die russische Mobilmachung d.h. die Stärke der Armee auf schrittweise 10 Mio. Soldaten zu bringen ist keine Drohgebärde sonder eine Kriegserklärung und wurde als eine solche auch von den europäischen Regierungen angesehen.

Pourtalès [ 8]: »Wir erfahren durch Dobrorolski, der mit den höchsten militärischen Kreisen Petersburgs anscheinend in dauernder engster persönlicher Fühlung stand, von neuem, daß diese Kreise vom Beginn der politischen Krisis an zum Kriege getrieben haben, wobei sie sich vollkommen bewußt waren, daß der Krieg mit Österreich-Ungarn mit zwingender Notwendigkeit auch zu einem Bruch mit Deutschland führen mußte. In hohem Maße bemerkenswert und für die Beurteilung der Frage der Schuld am Ausbruch des Krieges von größter Bedeutung ist die Feststellung Dobrorolskis, daß, als der Chef des russischen Generalstabes, General Januschkewitsch, am 24. (11.) Juli abends, nach seiner Rückkehr vom Ministerrat eine Sitzung des Komitees des Generalstabes einberief, der Krieg "bereits beschlossene Sache war".
 
Nicht weniger wichtig ist, was Dobrorolski über die sagt: "Ist dieser Zeitpunkt aber einmal festgesetzt, so ist alles erledigt, es gibt kein Zurück mehr: er bestimmt Wahl des Anfangspunktes der Mobilmachung mechanisch den Beginn des Krieges voraus".«

Der Ende August 1917 in St. Petersburg angesetzte Prozeß gegen den russischen Kriegsminister Suchomlinow endete mit einem Schuldspruch. Der Gerichtshof verurteilte Suchomlinow wegen Hochverrats und Betruges zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt.

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Quellen:
 
[ 1] Ganelin, R. Sch., Geschichte der UdSSR Teil 1, Moskau 1977, S. 366
[ 2] Bülow, Andreas von, Die deutschen Katastrophen, Rottenburg 2019, S. 64
[ 3] Stieve, Friedrich, Iswolski und der Weltkrieg, Berlin 1924, S. 246
[ 4] Geheimverträge und Abkommen im englischen Wortlaut auf www.gwpda.org/comment/secrettreaties.html Stand: 15.01.2020
[ 5] Kropp, Georg, Deutsche Kriegs-Chronik des großen Völkerkampfes, Lieferung 130, Ludwigshafen 1918, S. 6767ff
[ 6] Chamier, Daniel, Wilhelm II. - Der Deutsche Kaiser, München, Berlin 1989, S. 316
[ 7] ebd. S. 318
[ 8] Pourtalès in Dobrorolski, Sergei (russ. General), Die Mobilmachung der russischen Armee 1914, Berlin 1922, S. 37

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