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Die Mainzer Central-Untersuchungs-Commission.

Die auf österreichische Initiative zurückführbare Central-Untersuchungs-Commission (CUC) war der Knebel des Kaisers von Österreich, die, von ihm ins Feld geführte, gottgegebenen Ordnung halb Europa überzustülpen. Gott, Papst, Kaiser und die dem Kaiser verpflichteten Fürsten bilde das legitime Herrschaftsgerüst; so in der Vergangenheit, wie für alle Zukunft.

Es bedurfte einer Institution die die Erkenntniss von 1806 erstickte: Eine vollkommen degenerierte, den Kontakt zur Bevölkerung und zur politischen Realitäten verlustig gegangene Aristokratie ist einem - die bürgerlichen Freiheiten vor sich hertragendem - Diktator (kröne der sich der auch zum Kaiser) hilflos unterlegen.

Preußen zog seine Lehren. Hier fanden die hervorragendsten Militärs (Clausewitz, Scharnhorst, Blücher, Gneisenau) die hervorragendsten Politiker (Reichsfreiherr vom und zum Stein, Wilhelm von Humboldt, Karl August von Hardenberg), Philosophen (Fichte, Schleiermacher und Hegel) und Dichter (Arndt und Körner) die Freiheit und die Möglichkeiten ihre Vorstellungen umzusetzen. All jene, mit Ausnahme des Königs von Preußen, wurden von der CUC in Mißkredit gebracht. Professoren und Studenten wurden eingeschüchtert. Die in Preußen etablierte Freiheit von Lehre und Wissenschaft sollte beseitigt und die Geschichte, daß es gerade diesen Freiheiten zu verdanken war, die Napoleons Herrschaft über den Kontinent beendete, begraben werden.

Ernst Moritz Arndt: Aufforderung an teutsche Jünglinge und Männer zum Kampfe (1813)

Angst regiert die Welt.

Trotz Aachen, trotz des Mordes an Kotzebue soll der König von Preußen, Friedrich Wilhelm III.- gemäß Wilhelm von Humboldt – , die seinem Volk versprochene Verfassung bereits im Juni des Jahres 1819 unterzeichnet haben [ 1] wenn auch nicht inkraft gesetzt. Es war höchste Zeit zum Handeln.

Metternich lud zum Carlsbader Congress (6.8. – 31.8.1819). Am 2. Sitzungstag (7.8.1819) legte der nassauische Minister Ernst Franz Ludwig Freiherr von Marschall von Bieberstein den Entwurf zur Einrichtung der Central-Untersuchungs-Commission (CUC) vor [ 2].

Man berief sich auf den Artikel II. der Deutschen Bundesakte, dem Art. 54 der Wiener Congress-Acte: „Zweck des deutschen Bundes. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten [ 3].“

Die innere Sicherheit wurde groß geschrieben, die Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten einer Sicherheit geopfert, die laut Abschlußprotokoll des CUC nie gefährdet war.

Was Metternich vorgab zu tun, war selten das, was er tatsächlich zu tun pflegte. Einst Gesandter Österreichs in Paris eiferte Metternich seinen großen Vorbildern Talleyrand und Fouché in einer Weise nach, „daß Marschall Lannes auch von ihm hätte sagen können: »Wenn Talleyrand einen Tritt in den Hintern erhält und man spricht vorne mit ihm, merkt man seinem Gesicht nichts an [ 4]

In Frankreich perfektionierte Metternich die fragwürdige „Kunst des „Finassierens“, des ränkevollen Hintergehens der Feinde unter dem Schein der Freundschaft [ 5].“ Preußen hat die Wahl ohne einen Bundesgenossen einen Bürgerkrieg zu riskieren oder den Karlsbader Beschlüssen zuzustimmen.

Am 20. Sept. 1819 wird auf Antrag Österreichs in der 35. Sitzung der Bundesversammlung der Beschluß zur Einrichtung der Mainzer Central-Untersuchungs-Commission gefaßt [ 6].

Artikel 2. des Provisorischen Beschlußes betreffend die Bestellung einer Central-Behörde zur nähern Untersuchung der in mehreren Bundesstaaten entdeckten revolutionären Umtriebe vom 20. September 1819 lautet:

„Der Zweck dieser Commission ist gemeinschaftliche, möglichst gründliche und umfassende Untersuchung und Feststellung des Thatbestandes, des Ursprungs und der mannigfachen Verzweigungen der gegen die bestehende Verfassung und innere Ruhe, sowohl des ganzen Bundes, als einzelner Bundesstaaten, gerichteten revolutionären Umtriebe und demagogischen Verbindungen, … [ 7]

Der preußische Minister Graf Bernstorff hatte zu kurz gedacht, als er vorschlug, die Demagogen und Revolutionäre vor ein außerordentliches Bundesgericht zu stellen und sie nötigenfalls abzuurteilen [ 8]. Metternich ging es nicht um Recht und Gesetz, das zu wahren den Gerichten und Behörden oblag.

Wäre es nach Recht und Gesetz gegangen, würden die Carlsbader Beschlüsse nie inkraft gesetzt worden sein, da die hierzu erforderliche Zustimmung aller deutscher Staaten nie zustande kam [ 9].

Keine Restauration ohne Geschichtsrevision.

Metternich wollte die Geschichte umschreiben. Der Geist, der die Männer aus Preußen und anderen Teilen Deutschlands beseelte, sich den Freikorps oder dem preußischen Heer anzuschließen, einer Armee, die ohne das Übermaß an Gewitztheit ihres Befehlshabers Blücher verhungert wäre, der Geist, der seinerzeit anstelle des Yorckschen-Corps, das der eleganten Pariser Gesellschaft wegen seiner Zerlumptheit nicht zumutbar schien [10], paradierte, der Geist schließlich, der das preußische Heer über den genialen Kaiser der Franzosen triumphieren ließ, mußte aus der Welt geschafft werden…

…und so prügelte die CUC vor allen anderen auf Ernst Moritz Arndt, evangelisch, Verfasser des „Versuch einer Geschichte der Leibeigenschaft in Pommern und Rügen“, zu Beginn der Befreiungskriege als Schreiber und Propagandist in Steins Diensten und selbst noch auf den toten Philosophen Johann Gottlieb Fichte ein [11]. Arndt verlor 1820 seine Bonner Professur und wurde erst 1848 rehabilitiert.

Die CUC verunglimpfte nicht nur Dichter, blinde Reichsfreiherren und tote Philosophen, es ging ihr darum „konkret und zuvörderst die vorhandenen und geplanten Organe einer politischen Teilhabe der Bevölkerung zu beseitigen bzw. zu verhindern.
Metternich:
»Der Protestantismus ist die Quelle des Übels, das darin besteht, daß die [nationalstaatlichen] Reformationsgeschäfte vom Volk betrieben werden [12]

Eine, in den einzelnen deutschen Staaten, gemäß der unterschiedlich weit gediehenen Entwicklung demokratischer Organe und verfassungsmäßiger Rechte, unterschiedliche Bewertung, der, von der Central-Untersuchungs-Commission geframten, Ereignisse, sollte durch die, für den ganzen Deutschen Bund zuständige, CUC nicht erfolgen.

Der Commission gehörten an [13]:

Der Abschlußbericht – multiple Finalitäten.

Erklärtes Ziel der Central-Untersuchungs-Commission sollte sein, die Erstellung eines der Bundesversammlung vorzulegenden Abschlußberichtes. Am 9.2.1820 zeigte die CUC der Bundesversammlung eine in Straßburg stattgefundene Studentenversammlung an.
Dieser Bericht scheint eher einem Versehen geschuldet gewesen zu sein, denn von nun an gab es keine Berichte mehr. Das CUC reagierte auf die entsprechenden Aufforderungen des höchsten Organs des Deutschen Bundes nicht.

Die Gesandten Würtembergs, Badens, Kurhessens, dem Großherzogthum Hessen, Sachsens und Mecklenburg setzten mit ihren Stimmen gegen den Widerstand Österreichs und einem unentschlossenen Preußen den Beschluß durch, die Erstattung eines Berichtes einzufordern, zumindest aber eine Erklärung darüber, welche Gründe das CUC an einer Abfassung des Berichtes hinderten. Am 6.12.1821 erfolgte die Antwort des CUC. Der Bericht sei so gut wie fertig, müsse aber noch in Reinschrift übertragen werden, wofür es weitere drei Monate bedürfe. Dann aber liefere man den ausführlichen Finalbericht ab.

Nach drei Monaten kam – nichts. Am 14.03.1822 platzte Wangenheim (Württemberg) der Kragen und er beantragte im Bundestag die Auflösung der Central-Untersuchungs-Commission [14] Würtemberg, Kurhessen, das Großherzogthum Hessen, Luxemburg, die großherzoglichen und herzoglichen sächsischen Häuser und die beiden Mecklenburg sorgten mit ihren Stimmen dafür, daß der Antrag vom Bundestag angenommen wurde [15].

Am 13. Mai 1822 sendete die CUC einen vorläufigen Bericht, nebst Beilagen, der nur den Zeitraum bis Nov. 1821 berücksichtige. Die Commission wies darauf hin, daß »der Grad der Gewißheit, der höheren oder geringeren Wahrscheinlichkeit der einzelnen Thatsachen, nicht nach dieser oder jener besonderen Gesetzgebung vorgeschriebenen Normen, sondern nach den Grundsätzen des historischen Glaubens nach ihrer eigenen subjectiven Überzeugung zu bemessen [16]« sei.
Der finale Finalbericht erfolge später [17].

The long Good Bye.

Es bestand kein Zweifel daran, daß die Bundesversammlung die CUC nach Ablieferung des Finalberichtes auflösen würde [18]. Nun lieferte das CUC am 30.11.1822 den Nachtragsbericht, am 01.02.1823 den zweiten, am 12.03.1823 den dritten und am 31.05.1823 den vierten Nachtragsbericht. Blittersdorf (Baden) sprach sich in seinem Vortrag dafür aus neue Untersuchungen zu veranlassen [19], wenn auch eher aus dem Bemühen heraus, die Veröffentlichung des CUC-Berichtes zu verhindern, um dem Zorn der preußischen Regierung zu entgehen:
was würde man in Berlin sagen, wenn ein amtlicher Bericht des Bundestages die Geschichte der Jahre 1805 – 15 im Geiste der napoleonischen Geheimpolizei schilderte! [20]

Nachdem der König von Preußen den Karlsbader Beschlüssen zugestimmt hatte, bedrängte Metternich König Friedrich Wilhelm III. weiter. Ende 1822 und Anfang 1823 fanden Verhandlungen zwischen Österreich und Preußen statt. Österreich glaubte Preußen zu einem militärischen Vorgehen gegen die süddeutschen Kammern nötigen zu können. Die Kammern, bestehend aus vom Wahlvolk gewählten Vertretern, verstießen gegen die göttliche Ordnung. Das sah Friedrich Wilhelm III. anders und lehnte das Angebot sich zum Befehlsempfänger Österreichs zu machen ab [21].

Am 27.11.1823 sollte ein weiterer Bericht vorgelegt werden, der Aufklärung über die neuen Bedrohungen liefern sollte. Der Bericht kam am 05.02.1824. Eine neue Geheimgesellschaft sei am 28.01.1824 entdeckt worden. Entsprechende Belege wurden nicht mitgeliefert [22], Schilderungen genügten, um Österreichs Antrag vom 18.08.1824, die CUC auf Dauer einzurichten, beschließen zu lassen [23].

Mit diesem Beschluß endete der Kampf um die Goldene Ananas und mit seinem Ausgang schwand die Motivation der Beteiligten das Spiel fortzusetzen. Einzig Metternich, Wittgenstein und der preußische Polizeiminister Schuckmann blieben der Demagogenjagd treu.

Preußen hatte in Person von Kaisenbergs die Leitung des CUC übernommen und der ließ den preußischen Polizeiminister ohne Bericht. Metternich regt sich auf. Wien bestellte den preußischen Gesandten Hatzfeld ein und drohte Berlin mit ernsten Konsequenzen, falls es Kaisenberg nicht entschiedene Weisungen zukommen ließe [24].

Metternicht lud die Mitglieder des CUC für den 20. bis 23. August 1826 zu einer Konferenz auf dem Johannisberg und erhielt von Kaisenberg im Namen aller Mitglieder eine Absage. Ancillion, vom Saulus zum Paulus gewandelt bemerkte:
»Möge Preußen in Zukunft zum Heile Deutschlands niemals zu jener Politik der Unterordnung unter Österreich zurückkehren [25]«

Das Ende ohne Schluß.

Der Schlußbericht wurde nun endgültig vorgelegt und die Arbeit des CUC eingestellt. Seine dem deutschen Volk 1819 zugesicherte Veröffentlichung fand erst 1860 statt. Die Central-Untersuchungs-Commission stellte fest [26]:

»Zugleich können die deutschen Bundesregierungen die beruhigende Ueberzeugung schöpfen, daß die Treue ihrer Unterthanen so leicht nicht irre geleitet und mißbraucht werden könne. Es ist dargethan, daß es dem offenen und biederen Charakter widerstrebt, ein angebliches Recht und eingebildete Güter auf dem Wege des Unrechts und der Gewalt zu verlangen, und dadurch Hoffnung gegeben, daß Lug und Trug noch lange nicht in Deutschland werden einheimisch werden«

Quellen:

[ 1] Ilse, Leopold Friedrich, Geschichte der politischen Untersuchungen, welche durch die neben der Bundesversammlung errichteten Commissionen, der Central-Untersuchungs-Commission zu Mainz und der Bundes-Central-Behörde zu Frankfurt in den Jahren 1819 bis 1827 und 1833 bis 1842 geführt sind, Frankfurt/Main 1860, S. 56
[ 2] ebd. S. 5
[ 3] Deutsche Bundesakte auf www.verfassungen.de/de06-66/bundesakte15.htm, Stand 23.01.2021
[ 4] Bibl, Viktor, Metternich, Leipzig, Wien, 1936, S. 65
[ 5] ebd.
[ 6] Ilse, a.a.O., S. 10
[ 7] Bundes-Exekutionsordnung auf www.verfassungen.de/de06-66/karlsbad19.htm, Stand 23.01.2021
[ 8] Ilse, a.a.O., S. 5
[ 9] Bundes-Exekutionsordnung, a.a.O.
[10] Ilse, a.a.O., S. 27
[11] ebd. S. 26f
[11] ebd. S. 26f
[12] ebd. S. 2f
[13] ebd. S. 11
[14] Treitschke, Heinrich von, Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert Bd. 3, Leipzig 1927, S. 293
[15] Ilse, a.a.O., S. 14f
[16] ebd. S. 23
[17] ebd. S. 20
[18] ebd. S. 36
[19] ebd. S. 37
[20] Treitschke, a.a.O. Bd. 3, S. 339
[21] Ilse, a.a.O., S. 37
[22] ebd. S. 39
[23] ebd. S. 48
[24] ebd. S. 51
[25] ebd. S. 52
[26] B.-Prot. 1831. 10. Sitzung, ยง. 78. Fol. 347 nach Ilse a.a.O., S. 52f