g-schichten.de
G-SCHICHTEN.DE

Das Arbeitsschutzgesetz.

Seite drucken

Fluch und Segen.

Mitte des 19. Jhdts. gerieten Fluch und Segen der Industrialisierung in eine eklatante Schieflage. Ein Überangebot an Arbeitskräften ließ die Löhne sinken. Die Arbeitsbedingungen unter denen die Menschen zu arbeiten genötigt waren, verschlechterten sich. Es entstand die Arbeiterbewegung, das Genossenschaftswesen, auch die katholische Kirche hatte sich den Nöten der Arbeiter zugewandt.

Auf Initiative Kaiser Wilhelm II. wurde 1890/91 ein Arbeitsschutzgesetz ausgearbeitet und erlassen.

Der Anlaß.

Im Mai 1889 kam es im Ruhrgebiet zu Massenstreiks. 78 000 der 104 000 Bergarbeiter streikten. Zur Niederschlagung der Proteste wurden Polizei und Armee eingesetzt. Bei Auseinandersetzungen wurden drei Arbeiter erschossen und fünf verwundet. Am 14. Mai empfing der Kaiser eine Abordnung der Bergarbeiter, drei Tage später die der Unternehmer [ 1].

Reichskanzler Bismarck und die schwindende Zahl seiner Anhänger versuchten durch die Verschärfung der sozialen Lage, wie durch die Verschärfung des Kampfes gegen die Sozialdemokratie einen Notstand hervorzurufen, der ihnen ein Regieren ohne den lästigen Reichstag ermöglicht haben könnte [ 2][ 3].

In der Kronratssitzung am 24.01.1890 kam es zum Eklat Bismarck verlangte die Verschärfung der Sozialistengesetze, drohte anderfalls mit Rücktritt und der Kaiser verlangte ein Arbeitsschutzgesetz [ 4]. Der eine setzte auf Unterdrückung der Opposition, möglicherweise auf einen Staatsstreich von oben [ 5], um seine Hochrüstung und damit den nächsten Krieg vorzubereiten, der andere auf präventive Maßnahmen, auf den sozialen Ausgleich und eine friedliche Interessensvertretung gegenüber dem Ausland.

Tags darauf ruderte Bismarck scheinbar zurück, fraß Kreide und setzte auf Neuwahlen, die für den 20. Februar angesetzt waren.
Er trat als Handelsminister zurück, überließ dies Amt dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz Freiherrn von Berlepsch und kündigte an, sich auf’s Altenteil zurückziehen zu wollen. Jeder sollte sehen, daß die Ablehnung des verschärften Sozialistengesetzes, das Land ins Chaos stürzen werde. Doch der Reichstag verweigerte dem Kanzler die Gefolgschaft [ 6].

Bismarck trat nicht zurück. Der geschwächte Kanzler stellte seine Zustimmung zum Arbeitsschutzgesetz in Aussicht forderte aber a.) daß eine internationale Konferenz zum Thema Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft ausräume und b.) daß das Gesetz im Staatsrat ausgearbeitet werden müsse [ 7].

Kaiser Wilhelm II. ließ am 5. Februar 1890 seine am Vortag gegebenen Erlasse zur Einberufung einer Arbeitsschutzkonferenz und zur Ausarbeitung des Arbeitsschutzgesetzes im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlichen.

Gesetzgebung einmal anders.

Am 14.02.1890 kam der Staatsrat zusammen. Kaiser Wilhelm II. betonte in seiner Ansprache zur Eröffnung [ 8]:

»Der den Arbeitern zu gewährende Schutz gegen eine willkürliche und schrankenlose Ausbeutung der Arbeitskraft, der Umfang der mit Rücksicht auf die Gebote der Menschlichkeit und der natürlichen Entwicklunggesetze einzuschränkenden Kinderarbeit, die Berücksichtigung der für das Familienleben in sittlicher und wirtschaftlicher Hinsicht wichtigen Stellung der Frauen im Haushalte der Arbeiter und andre damit zusammenhängende Verhältnisse des Arbeiterstandes sind einer verbesserten Regelung fähig.«

Die Vorschläge zum Arbeitsschutz wurde in den beiden Abteilungen des Staatsrates für Handel und Gewerbe und für innere Verwaltung beraten. Vorsitz hatte Ministerialdirektor Bosse. Als fachkundige Personen wurden berufen: der Schlossermeister Deppe aus Mageburg, der Werkmeister Spengler aus Mettlach, der Bautischlermeister Vorderbrügge aus Bielefeld, der Generalsekretär Hitze aus M. Gladbach, der Arbeiter Buchholz Berlin, der Direktor Schlittgen der Marienhütte bei Kotzenau und der Fabrikbesitzer Freese aus Berlin. Als Referenten wurden vom Kaiser Finanzrat Jenke aus Essen berufen, als Vertreter der Gegner des Arbeitsschutzgesetzes und Miquell aus Frankfurt/M. als dessen Befürworter. Bismarck fühlte sich unter den Versammelten nicht wohl und wohnte nur der ersten Sitzung bei [ 9].

Der internationale Arbeitsschutzkongreß.

Der von der Schweiz geplante internationalen Arbeitsschutzkongeß wurde zugunsten der Initiative des Deutschen Kaisers abgesagt. So trafen sich am 15. März Vertreter Belgiens, Dänemarks, Englands, Frankreichs, Hollands, Italiens, Luxemburgs, Österreich-Ungarns, Portugals, Schwedens, Norwegens und der Schweiz. Der neue Handelsminister Freiherr von Berlepsch leitete die Beratungen [10].

Diskutiert wurden Arbeitsschutzmaßnahmen auf Grundlage der deutschen Arbeitsschutz-Novelle. Die Konferenzteilnehmer erklärten die Absicht, die Regelungen zum Arbeitsschutz auf die man sich auf dem Kongress geeinigt hatte, ihren Regierungen vorzulegen [11]:

In Bergwerken sollten Kinder unter 14 Jahren, in den südlichen Ländern unter 12 Jahren, und Frauen überhaupt nicht arbeiten.

Allen geschützten Personen und allen Industriearbeitern sollte pro Woch ein Ruhetag zustehen, vorzugsweise der Sonntag.

In gewerblichen Betrieben sollte die Altersgrenze für Kinderarbeit auf 12, in den südlichen Ländern auf 10 Jahren festgesetzt werden

Kinder unter 14 Jahren dürften weder nachts noch Sonntags arbeiten und an den Wochentagen nicht länger als 6 Stunden täglich und bedürften des Abschlusses einer Elementarschule.

Betriebe die gesundheitsgefährdende oder gefährliche Arbeiten erforderten, durften keine Kinder unter 14 Jahren einstellen.

Jugendliche von 14 bis 16 Jahren dürften nachts und Sonntags nicht arbeiten; an den Wochentagen pro Tag nicht länger als 10 Stunden.

Jungen männlichen Arbeitskräften zwischen 16 und 18 Jahren müsse Schutz gewährt werden, in Bezug auf Maximalarbeitszeit, Sonntags- und Nachtarbeit, gefährliche Arbeiten etc.

Frauen sollten von der Nachtarbeit ausgeschlossen sein, ihr tägliche Arbeitszeit dürfe 11 Stunden nicht überschreiten.

Das Ziel der internationalen Arbeitsschutzkonferenz.

Nachdem so der Rahmen, indem sich die Überlegungen der einzelnen Staaten bei der Verabschiedung eines Arbeitsschutzgesetzes bewegten, bekannt wurde, vermochten die Regierungen einzelner Staaten, ihre Pläne zum Arbeitsschutz im Hinblick auf mögliche Wettbewerbsnachteile ihrer Wirtschaft abzuschätzen und zu verabschieden.

So geschehen 1891 in England, 1892 in Frankreich und Belgien sowie 1895 in Holland. Damit war Sinn und Zweck der Konferenz erfüllt.

Die Versuche des Reichskanzler Bismarcks Sand ins Getriebe der Initiative des Staatsoberhauptes zu werfen, indem der Kanzler die Ausarbeitung des Arbeitsschutzgesetzes im Staatsrat und eine international abgestimmte Arbeitsschutzpolitik forderte, hatten keinen Erfolg.

Rerum Novarum.

Papst Leo XIII. forderte in seiner Ezyklika Rerum Novarum (15.05.1891) die Staatslenker dazu auf, für das Wohl aller Volksschichten tätig zu werden und Verantwortung für die prekäre Lage der Arbeiter zu übernehmen. Der Staat hatte zur Regelung der Arbeitszeiten, des Arbeitsschutzes in Lohn und Versicherungsfragen tätig zu werden.

Im September 1890 waren sich die in Lüttich versammelten katholischen Bischöfe noch uneins darüber, ob der Staat, Erzfeind Pius IX., sich des Wohls seiner Bürger annehmen dürfe.

Papst Leo XIII. teilte die Befürchtungen des Deutschen Kaisers im Hinblick auf die prekäre Lage der Arbeiter wie auch auf die klassenkämpferische SPD. Leo XIII. profitierte von den Schriften des Mainzer Bischofs v. Ketteler und der vom Zentrum formulierten Sozialpolitik, war also wie der Deutsche Kaiser selbst mit den im deutschen Sprachraum herrschenden Diskurs bestens vertraut [12].

Für Kaiser Wilhelm II. bedeutete die frühzeitige Einbeziehung der katholischen Kirche, günstigere Bedingungen zur Verabschiedung und Umsetzung seiner Arbeitsschutz-Novelle.

Schon vor der Konferenz wandte sich Kaiser Wilhelm II. in einem Schreiben an Papst Leo XIII., ihm die Teilnahme des Fürstbischofs von Breslau Dr. Kopp an der Arbeitschutzkonferenz mitzuteilen. Leo XIII. blieb in seinem Antwortschreiben vage, wenn auch nicht ohne seine Sympathie für die sozialpolitischen Ziele des Kaisers zu bekunden.

Dem Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz, dem Erzbischof von Köln, Krementz, legte der Papst nahe, sich in Fulda für eine Verbesserung der Arbeitsschutzgesetzgebung einzusetzen, was in Form des ausführlichen Hirtenbriefes vom 23. August auch erfolgte [13].

Ohne Kaiser Wilhelm II., hätte es Leo XIII. weitaus schwieriger gehabt, am 15.05.1891 (neun Tage nach Beendigung der Beratung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes) dem Staat eine Rolle in der Sorge um das Wohl der Menschen zuzugestehen. Umgekehrt konnte Kaiser Wilhelm II. in der Sozialarbeit keine Aufgabe sehen, die der Kirche, sie hatte sich auf die Verkündigung von Gottes Wort zu beschränken, zukommen sollte. Auch der Kaiser sollte seine Meinung ändern.

Die durch die Ezyklika Rerum Novarum Papst Leos XIII. eingeleitete Umorientierung der katholische Kirche vermochte dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes einen Stellenwert zu gewinnen, der Bismarcks Opposition, gegen diese, von ihm nicht gegengezeichnete Gesetzes-Novelle, pulverisierte.

Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes.

In der Folgezeit wurde das Thema auf einer Vielzahl freier Konferenzen, veranstaltet von Individuen und Organisationen, unabhängig von ihren Regierungen, behandelt. Auf einer dieser Konferenzen, sie fand 1897 in Brüssel statt, wurde die Bildung einer dauernden Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeitsschutz in Aussicht genommen. Ein provisorisches Kommitee wurde von dem ehemalige Handelsminister Freiherr von Berlepsch geleitet. Die Bemühungen endeten mit der Gründung des internationalen Arbeitsamtes. Mit dessen Leitung wurde Prof. Dr. Bauer in Basel betraut. Ziel dieses Arbeitsamtes, dem in einzelnen Staaten gegründete Sektionen zuarbeiteten, war es Gefährdungen am Arbeitsplatz zu benennen, zu erforschen und zu beurteilen [14].

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts vermochte man die Ursache des massiv auftretenden Knochenschwundes am Kiefer auf ungeschütztes Hantieren der Arbeiter mit dem zur Herstellung von Streichhölzern verwendetem Weißen Phosphor nachzuweisen. 1/5 der Erkrankten starben.
Zum Verpacken der Streichhölzer wurden vor allem Kinder eingesetzt [21].

1862 schrieb Hans Christian Anderson „Das kleine Mädchen mit den Schwefelhölzchen“:

Ein kleines Mädchen, dem der Schein der Schwefelhölzer die Erfüllung all seiner Wünsche vorgaukelt, erfriert in der Neujahrsnacht: „Sie hat sich wärmen wollen, sagte man. Niemand wußte, was sie Schönes erblickt hatte, in welchem Glanze sie mit der alten Großmutter zur Neujahrsfreude eingegangen war!“

Im Zentrum der Aufmerksamkeit stand die Zündholzindustrie, Bleihütten, Bleifarben und infolge dessen die Erarbeitung einer Liste von Giften und Gefahrstoffen denen Arbeiter ausgesetzt waren [15].

Die Gesetzgebung.

Die im Staatsrat erarbeiten Vorschläge zum Arbeitsschutz wurden durch Aufnahme der Arbeitsschutz-Novelle in die Gewerbeordnung am 6. Mai 1890 und durch den Entwurf zur Errichtung von Gewerbegerichten am 9. Mai 1890 vom Reichstag beschlossen.

Kaiser Wilhelm II. begründete letzteren in seiner Thronrede wie folgt [16]:

»Eine weitere Vorlage [Anm. d. Verf.: zur Errichtung von Gewerbegerichten] erstrebt die bessere Regelung der gewerblichen Schiedsgerichte und zugleich der Organisation derselben, die es ermöglicht, diese Gerichte bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses als Einigungsämter anzurufen.«

Bereits 1878 hatte sich der Reichstag mit einer Novelle zur Errichtung von Gewerbegerichten beschäftigte. Diese Vorlage scheiterte an politischen Eitelkeiten, die mit Sache nichts zu tun hatten. Der neue Gesetzentwurf wurde nach eingehender Kommissionsberatung unter Vorsitz Johannes Miquel am 28. Juni beschlossen [17].

Bismarcks Ende.

Kaiser Wilhelm II. 1890 zu Herrn v. Eynern [18]:

»Ich habe die Überzeugung, daß diese staatliche Fürsorge uns zu dem Ziele führen wird, die arbeitenden Klassen mit ihrer Stellung innerhalb der gesellschaftlichen Ordnung zu versöhnen. Jedenfalls geben mir diese Bestrebungen für alles, was wir tun, ein ruhiges Gewissen.«

Am 18. März 1890 hatte Fürst v. Bismarck sein Abschiedsgesuch eingereicht. Der Historiker Lothar Gall [19]: „Seine ganze politische Position, die Einmaligkeit seiner Machtstellung verdankte Bismarck einer Situation der äußersten Gefährdung der bestehenden machtpolitischen Ordnung… Er hatte diese Gefahren mit seiner Politik erfolgreich gebannt… Wann er an solche Gefahren überhaupt nicht geglaubt, wann er entsprechende Sorgen und Befürchtungen anderer ausschließlich benutzt hat, läßt sich im Einzelfall oft nicht entscheiden.“

Anhang:

Im Erlaß Kaiser Wilhelm II. vom 4. Februar 1891 erteilt er seiner Regierung folgende Handlungsanweisung [20]:

»Neben dem weiteren Ausbau der Arbeiter-Versicherungsgesetzgebung sind die bestehenden Vorschriften der Gewerbeordnung über die Verhältnisse der Fabrikarbeiter einer Prüfung zu unterziehen, um den auf diesem Gebiet laut gewordenen Klagen und Wünschen, soweit sie berechtigt sind, gerecht zu werden.

Diese Prüfung hat davon auszugehen, dass es eine der Aufgaben der Staatsgewalt ist, die Zeit, die Dauer und die Art der Arbeit so zu regeln, daß die Erhaltung der Gesundheit, die Gebote der Sittlichkeit, die wirthschaftlichen Bedürfnisse der Arbeiter und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben.

Für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind gesetzliche Bestimmungen über die Formen in Aussicht zu nehmen, in denen die Arbeiter durch Vertreter welche ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten betheiligt und zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern und mit den Organen Meiner Regierung befähigt werden.
[… ]

Die staatlichen Bergwerke wünsche ich bezüglich der Fürsorge für die Arbeiter zu Musteranstalten entwickelt zu sehen und für den Privatbergbau erstrebe Ich die Herstellung eines organischen Verhältnisses Meiner Bergbeamten zu den Betrieben, Behufs einer Stellung der Fabrikinspektionen entsprechend der Aufsicht, wie sie bis zum Jahre 1865 bestanden hat.«

Quellen:

[ 1] Mommsen, Wolfgang, War der Kaiser an allem schuld?, Berlin 2005 S. 35f
[ 2] ebd. S. 39
[ 3] Gall, Lothar, Bismarck, Berlin 2008, S. 800
[ 4] ebd. S. 806f
[ 5] Chamier, Daniel, Wilhelm II. Der Deutsche Kaiser, München, Berlin 1993, S. 62
[ 6] Mommsen, Wolfgang, a.a.O., S. 41
[ 7] Hg.: Körte/v. Loebell/v. Rheinbaden/v. Schwerin-Löwitz/Wagner, Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band VI. Buch, Berlin 1914, S. 824
[ 8] ebd.
[ 9] ebd. S. 825
[10] ebd.
[11] ebd. S. 827
[12] Becker, Winfried, Die Enzyklika Rerum Novarum und die Sozialpolitik des deutschen Katholizismus, In: « Rerum novarum ».
Écriture, contenu et réception d’une encyclique. Rome: École Française de Rome, 1997. pp. 389-409. (Publications de l’École française de Rome, 232);
www.persee.fr/doc/efr_0223-5099_1997_act_232_1_5143
[13] Hg.: Körte/v. Loebell/v. Rheinbaden/v. Schwerin-Löwitz/Wagner, a.a.O., S. 828
[14] ebd. S. 829
[15] ebd.
[16] ebd. S. 830
[17] ebd. S. 831f
[18] ebd. S. 832
[19] Gall, Lothar, a.a.O., S. 794ff
[20] www.digi.bib.uni-mannheim.de/viewer/reichsanzeiger/film/096-8015/0400.jp2
[21] www.chemie-schule.de/KnowHow/Weißer_Phosphor

G-SCHICHTEN.DE